Wissen

Anbahnung und Umsetzung strategischer Partnerschaften

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

Praxisseminar zum Aufbau von erfolgreichen Kooperationen für Technologieunternehmen – ganztägiges Intensivseminar am 21.06.2012

Inhalt
Kooperationsformen, Ziele von Kooperationen, Akquise von großen strategischen Partnern, Zusammenarbeit zwischen mittelständischen Unternehmen, Erfolgsfaktoren, Beispiel einer Vertriebspartnerschaft, Beispiel einer Entwicklungskooperation, vertragliche Aspekte, Chancen und Risiken bei strategischen Partnerschaften.
Wie kann ich Partnerschaften für meine eigenen Wachstumsziele nutzen? Wie finde und akquiriere ich attraktive Kooperationspartner? Was ist bei Abschluss von Kooperationsverträgen zu beachten?

Hintergrund
Die Anbahnung von strategischen Partnerschaften ist in vielerlei Hinsicht ein notwendiges Element, um unternehmerisch erfolgreich zu sein. Nicht nur im Zuge der besseren Markteinführung und im Rahmen von Vertriebs- und Marketingkooperationen spielen Partnerschaften mit Dritten eine Rolle. Auch bei der gemeinsamen Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungsangebote und zur Finanzierung der weiteren Expansion können strategische Partnerschaften nützlich sein.

Die Vorbereitung und Anbahnung solcher Partnerschaften erfordert viel Erfahrung und gute Vorbereitung. Dieser ganztägige Workshop gibt eine sehr praxisorientierte Anleitung zur Anbahnung und erfolgreichen Umsetzung von strategischen Kooperationen. An praktischen Beispielen werden die Möglichkeiten, Chancen und Risiken diskutiert.

Thomas Schröter war mehr als 14 Jahre selbst Unternehmer und berät seit 2002 als Geschäftsführer der eventurecat GmbH Corporate Finance Advisors Unternehmen insbesondere im Bereich Finanzierung. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er zahlreiche strategische Partnerschaften abgeschlossen und mit Partnern in aller Welt gearbeitet.

Zielgruppe und Kosten
Seit dem 1.1.2012 dürfen an den TCC-Seminaren ausschließlich Mitarbeiter/innen sowie Gründer/innen von Unternehmen mit Sitz in Berlin, die innovative technologieorientierte Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, produzieren und vermarkten, teilnehmen.

Referent
Thomas Schröter, Geschäftsführer der eventurecat GmbH und Coach beim TCC.

Ort
Bundesallee 210, 10719 Berlin

Datum
Donnerstag, 21. Juni 2012, 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Anmeldung
Bitte melden Sie sich über diesen Link an.

Anmeldung unbedingt erforderlich.

Ausführlicher Ablaufplan

Erfolgreiche Unternehmensfinanzierungen mit Venture Capital

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

Neue Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung – ein Praxis-Intensivseminar für Technologieunternehmen am 31. Mai 2012

Ein stark praxisorientiertes Seminar, das auf Basis konkreter Beispiele und Erfahrungen zahlreicher erfolgreicher Finanzierungen mit unterschiedlichen Venture-Capital-Gesellschaften entstanden ist und in allen Vorträgen die grundlegenden Konzepte am praktischen Beispiel erläutert.

Hintergrund
Venture Capital ist für technologieorientierte Unternehmen oftmals unabdingbar, um Entwicklung, Markteinführung oder Wachstum zu finanzieren. Doch eine Chance auf eine solche Finanzierung haben nur Unternehmen, deren Geschäftskonzept durchdacht und stichhaltig ist. Was gilt es bei der Vorbereitung auf eine Finanzierung zu beachten? Was charakterisiert Venture-Capital-Gesellschaften, und was ist besonders am High-Tech Gründerfonds?
Thomas Schröter gibt einen praxisnahen Einblick in die Arbeit mit Venture-Capital-Gesellschaften und dem High-Tech Gründerfonds. Er ist Geschäftsführer der eventurecat GmbH Corporate Finance Advisors und Corporate-Finance-Berater für Technologieunternehmen aus der ICT-, Internet- und Gamesbranche. eventurecat hat bereits zahlreiche Unternehmen bei der Finanzierung mit Venture Capital begleitet, viele davon mit dem High-Tech Gründerfonds.

Zielgruppe und Kosten

Seit dem 1.1.2012 dürfen an den TCC-Seminaren ausschließlich Mitarbeiter/innen sowie Gründer/innen von Unternehmen mit Sitz in Berlin, die innovative technologieorientierte Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, produzieren und vermarkten, teilnehmen.

Referent
Thomas Schröter, Geschäftsführer der eventurecat GmbH und Coach beim TCC.

Ort
Bundesallee 210, 10719 Berlin

Datum
Donnerstag, 31. Mai 2012, 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Anmeldung
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Anmeldung unbedingt erforderlich.

Ausführlicher Ablaufplan

Präsentationen vom Forum Finance Bayern Unternehmensbewertung

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

Beim ersten Forum Finance Bayern drehte sich alles um das Thema Unternehmensbewertung. Philip Meichssner von Osborne Clarke und Thomas Schröter und Markus Barnickel von eventurecat führten die Gäste in unterschiedliche Aspekte der Unternehmensbewertung insbesondere im Vorfeld einer M&A-Transaktion und während der Verhndlung eines Unternehmenskaufs ein. Im Folgenden finden Sie die Präsentationen.

Die Unternehmensbewertung bei der Verhandlung von Beteiligungs- und M&A-Verträgen und Earn-Out-Regelungen

Werttreiber und Verhandlungen beim Unternehmenswert

Vorgehen bei der Unternehmensbewertung

Weitere Präsentationen von eventurecat

 

Interview-Podcast mit Thomas Schröter zu M&A bei Techdings

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

Thomas Schröter im Gespräch mit Andree Huk und Peter Wittmann von TechDings.com über den Exit und Unternehmensverkauf insbesondere für VC-finanzierte Unternehmen und wie diese sich langfristig darauf vorbereiten können. Ein spannender Podcast zum Thema Mergers & Acquisitions und die Erfahrungen aus zahlreichen Transaktionen als Unternehmer und M&A-Berater.

Hier geht es zum Podcast.

Präsentationen Personal und Finanzierung

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

Am 14.03.2012 fand das Forum Finance im Rahmen von media.netFINANCE zum Thema Personal und Finanzierung statt. Constanze Buchheim, Geschäftsführerin von i-potentials, der führenden Personalberatung für die Internetbranche, und Thomas Schröter von eventurecat stellten aus ihren Blickwinkeln die Erfolgsfaktoren und die Bedeutung einer hervorragenden Personalauswahl dar und zeigten, wodurch sich ein gutes Team auszeichnet. Nicole Ölkers ergänzte am Beispiel des Förderprogramms Innovationsassistent/in Informationen über Förderprogramme für Personal.

Auf der Seite von media.net finden Sie einen inhaltlichen Rückblick auf die Veranstaltung und einige Bilder der Veranstaltung.

Im Folgenden finden Sie die Präsentationen der Referentinnen und Referenten.

Constanze Buchheim: Personal und Finanzierung in der Internet-Branche

Thomas Schröter: Der Faktor Personal bei Unternehmensverkauf und -Finanzierung

Weitere Präsentationen von eventurecat

Langfristige professionelle Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf

Thomas Schröter – Senior Corporate Finance Advisor, Geschäftsführer

Beitrag von Thomas Schröter bei Business-on.de

Gerade in innovativen Branchen ist der Verkauf eines Unternehmens keine Seltenheit. Es gibt viele Motive: Für weiteres Wachstum wird ein internationales Vertriebsnetz benötigt, das nur mit einem finanzstarken Partner machbar ist, oft sind Investoren an Bord, deren Geschäftsmodell auf dem Exit nach einigen Jahren beruht oder es ist Zeit, nach langer unternehmerischer Tätigkeit einen Nachfolger zu suchen. Manchmal ergibt sich aber auch einfach eine gute Gelegenheit. Viele trifft dann völlig unvorbereitet ein Kaufangebot, das sie nur schwer bewerten können. Dabei ließen sich die Bedingungen für Gesellschafter, Management und Mitarbeiter erheblich verbessern, wenn man mittel- und langfristig diesen Zeitpunkt gut vorbereitet und einige wichtige Regeln beachtet.

In diesem Beitrag soll es vor allem um die Vorbereitung des klassischen Verkaufs eines Unternehmens, also den sogenannten Trade Sale gehen. Andere Varianten des Exits wie Management-Buy-Out/-Buy-In (MBO und MBI), ein Börsengang oder die Liquidation bleiben deshalb hier heute außen vor.

Definition eigener Ziele

Gesellschafter und Management sollten im Vorfeld eines avisierten Unternehmensverkaufs rechtzeitig ihre persönlichen Ziele definieren. Wann ist der gewünschte Verkaufszeitpunkt? Steht die Gewinnmaximierung im Vordergrund und der schnelle Ausstieg, um sich einem neuen Projekt zu widmen, oder möchte man sich persönlich innerhalb einer Konzernstruktur weiterentwickeln? Da Käufer im Regelfall nicht nur ein Produkt, sondern vor allem die dahinterstehenden Köpfe erwerben möchten, ist die Frage nach dem persönlichen Ausstiegszeitpunkt des Managements ein essentieller Faktor. Stimmen hier die Wünsche der Beteiligten nicht überein, muss mit wesentlichen Kaufpreisabschlägen oder gar dem Scheitern des Verkaufs gerechnet werden. Daher empfiehlt sich insbesondere bei schnellem Ausstiegswunsch, zum Beispiel im Zuge der Nachfolge, rechtzeitig mit dem Verkaufsprozess zu beginnen.

Unternehmensziele und Wachstumsstrategie

Es sind gänzlich andere Wachstumsszenarien, ob für das Unternehmen ein Käufer als strategischer Partner etwa mit einem starken Vertriebsnetz gesucht wird, oder ob ein Finanzinvestor das Unternehmen akquiriert und das Wachstum aus eigener Kraft geschafft werden soll. Insbesondere beim angedachten Einstieg eines Finanzinvestors ist frühzeitig zu prüfen, ob das Unternehmen überhaupt die hohen Erwartungen in Bezug auf Marktgröße, Wachstumsgeschwindigkeit und Managementqualifikation erfüllen kann. Ist dies nicht der Fall, muss zunächst versucht werden, die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen. Entsprechend muss das Unternehmen entwickelt und positioniert werden.

Unternehmenswert steigern und Werte aufbauen

Die Entwicklung eines eigenen werthaltigen Ansatzes gehört zu den zentralen Aufgaben im Vorfeld eines Verkaufsprozesses. Damit eine solche M&A-Transaktion auf Basis einer hohen Bewertung gelingt, ist der langfristige Aufbau relevanter Unternehmenswerte, der sogenannten Assets, notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Anmeldung von Patenten oder anderen Schutzrechten, die Erarbeitung technologischer Alleinstellungsmerkmale, der Aufbau besonders qualifizierter Mitarbeiter, die Schärfung der Marke und Steigerung der Reichweite oder Marktanteile, die Gewinnung besonders interessanter Kunden oder die Optimierung des Vertriebsnetzwerks. Verbesserungen in diesen Bereichen können erheblichen Einfluss auf den Unternehmenswert haben. Auch eine klarere Positionierung gehört dazu: Historisch gewachsen steht beispielsweise ein Software-Produkt, das an die Automobilindustrie verkauft wird, neben einem Geschäftsbereich, der IT-Dienstleistungen für die Pharmabranche erbringt. Hierfür einen Käufer zu finden, dürfte selbst bei hoher Profitabilität extrem schwierig sein.

Identifikation geeigneter Käufergruppen

Vor dem eigentlichen Anspracheprozess muss zunächst ermittelt werden, bei welchen Käufergruppen ein besonders hohes Interesse an den aufgebauten Unternehmenswerten besteht. Professionelle M&A-Experten erstellen hierzu eine Käuferprofilmatrix, die den Nutzen einzelner Assets den unterschiedlichsten Zielgruppen gegenüberstellt und bewertet. Die ausgewählten sogenannten Targets sollten dann jeweils deutlich vom Kauf des Unternehmens profitieren: Durch attraktive Kunden, ein Produkt, das das vorhandene Portfolio ergänzt, oder einen hohen strategischen Fit. Kriterien für Käufergruppen sind etwa die Branche, der Geschäftsfokus, möglicherweise vorhandene oder fehlende internationale Ausrichtung, komplementäre oder im Wettbewerb stehende Produkte etc.

Ansprache- und Kommunikationsstrategie

Die Ansprache potenzieller Käufer muss sorgfältig geplant sein. Neben der professionellen Aufbereitung notwendiger Unterlagen wie dem Unternehmenskurzprofil oder dem umfangreicheren Informationsmemorandum ist insbesondere auch die Festlegung einer wohlüberlegten Kommunikationsstrategie erforderlich. Auch ein hoher Grad an Vertraulichkeit muss sichergestellt werden, um Mitarbeiter, Kunden und Partner nicht zu verunsichern. Die Ansprache wird deshalb im Regelfall über einen spezialisierten M&A-Berater erfolgen, der das Unternehmen zunächst anonymisiert potenziellen Käufern vorstellen kann. Ein Sonderfall sind Unternehmen, mit denen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen, etwa Lieferanten, Partner oder Kunden. Hier kann bei sorgfältig festgelegter Kommunikationsstrategie auch eine direkte persönliche Ansprache durch das Management oder die Gesellschafter sinnvoll sein.

Zeitplan und Prozessablauf

Erfolgreiche Verkaufsprozesse zeichnen sich insbesondere durch einen stringenten Prozessablauf aus. Geben Sie potenziellen Käufern daher immer einen klaren Zeitrahmen vor. Setzen Sie eine Deadline zur Beantwortung anonymisierter Ansprachen, schlagen Sie bei Zustandekommen eines Kontakts einen klaren Ablauf und feste nächste Schritte vor, zu denen etwa die Abgabe eines indikativen Angebots gehört. Nehmen Sie sich auch ausreichend Zeit, um die Unternehmensprüfung, die sogenannte Due Diligence gut vorzubereiten, damit es nicht kurz vor der Entscheidung noch große Überraschungen oder entsprechende Kaufpreisreduzierungen gibt.

Wettbewerb

Die gute Vorbereitung und sorgfältige Recherche sollte auch zum Zustandekommen mehrerer Kaufangebote beitragen. Sorgen Sie in jedem Fall für Wettbewerb unter den Interessenten und sorgen Sie so dafür, das Angebote auch verglichen werden können. Diese Vorgehensweise wird dann nicht nur zu hoffentlich höheren Kaufpreisen führen, sondern die potentiellen Käufer auch motivieren, sich im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans zu entscheiden.

Praxisworkshop Personal und Finanzierung

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

media.net FINANCE: Praxisworkshop über Strategien im Bereich Human Resources bei der Unternehmensfinanzierung am Mittwoch, dem 14.03.2012

Hintergrund

Ein gutes Management und motivierte, qualifizierte Mitarbeiter spielen gerade in innovativen, wachstumsorientierten Unternehmen eine zentrale Rolle. Dies gilt für den wirtschaftlichen Erfolg, aber es gilt in besonderem Maße auch für die Finanzierung eines Unternehmens. Für die meisten Investoren sind ein tolles Produkt, ein spannender Markt und tolle Kunden eine notwendige Voraussetzung. Der entscheidende Faktor sind aber in der Regel das Management und die Mitarbeiter. Wenn das Team nicht überzeugt, wird man keinen Investor und keinen Käufer für das Unternehmen finden.

 

Inhalt

Die Referenten berichten aus ihrer Praxis, welche Faktoren bei der Zusammenstellung erfolgreicher Managementteams eine Rolle spielen, welche Strategien und Konzepte es gibt, um die Qualität des Personals kontinuierlich zu verbessern und wie sich die Chancen auf einen erfolgreichen Unternehmensverkauf verbessern lassen. Zusätzlich stellen wir einige in unserer Region verfügbare Förderprogramme für Personalkosten vor.

Zielgruppe

Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer, Finanzverantwortliche, Personalverantwortliche der media.net-Mitglieds­unternehmen. Die Veranstaltung ist offen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht Mitglied im media.net Berlin-Brandenburg sind.

Referenten

  • Constanze Buchheim, Geschäftsführerin
    i-potentials GmbH
  • Thomas Schröter, Geschäftsführer, eventurecat GmbH Corporate Finance Advisors
  • Nicole Ölkers, eventurecat GmbH Corporate Finance Advisors

Kosten

Für media.net-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 30 Euro zzgl. MwSt. pro Person.

Ablaufplan

Als PDF zum Download

Ort

eventurecat GmbH, Spreebogen Plaza, Pascalstr. 10, 10587 Berlin

Datum

Mittwoch, 14. März 2012, 16.00 Uhr bis 18:30 Uhr

Weitere Informationen
Michael Schulte, eventurecat GmbH,
Tel. 030 726 13 23-16
Fax 030 726 13 23-23
Michael.schulte@eventurecat.com

Anmeldung

Unbedingt erforderlich:

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Von Exklusivitätsperiode bis Vesting – Die wichtigsten Term-Sheet-Klauseln II

Jannis Friedag – Senior Corporate Finance Advisor

Beitrag von Jannis Friedag auf www.deutsche-startups.de

Im ersten Teil unseres Artikels über die wichtigsten Klauseln des Term-sheets bei Venture-Capital-Beteiligungen haben wir bereits einige wesentliche Punkte behandelt. Der Vorvertrag regelt aber üblicherweise noch weitere Themen. Daher sollen in diesem Artikel kurz die Themen Vesting, Ausgestaltung von Meilensteinen sowie Exklusivitätsperiode dargestellt werden.

Exklusivitätsperiode
Hierbei verpflichtet sich das Start-up dazu, dass es während der Exklusitivätsperiode keine Verhandlungen mit dritten Investoren führen oder eine Beteiligung während dieser Zeit abschließen wird. Üblicherweise ist diese Klausel mit einer Vertragsstrafe zwischen 10.000 bis 30.000 Euro versehen. In der Regel werden hierbei Zeiträume zwischen vier und sechs Monaten vereinbart. Diese Klausel wird von Gründern in Verhandlungen gerne vernachlässigt, doch die Exklusivitätsperiode ist durchaus wichtig. Der Zeitraum sollte so gewählt werden, dass der Venture Capitalist genügend Zeit zur Prüfung des Unternehmens hat, allerdings nicht dazu verleitet wird, den Prozess zu sehr schleifen zu lassen und so unnötig in die Länge zu ziehen.

Vesting
Investoren investieren natürlich auch in die Köpfe hinter der Geschäftsidee. Daher kommt die Idee des so genannten Vestings. Wenn die Gründer das Unternehmen vorzeitig verlassen, müssen sie Teile ihrer Gesellschaftsanteile an die Gesellschaft zurückgeben. Dieser Mechanismus bindet die Gründer für einen Zeitraum von mehreren Jahren und wird daher oftmals negativ wahrgenommen. Bei Ausscheiden eines Gründers benötigt die Gesellschaft jedoch oftmals Anteile, um ein neues Managementmitglied zu incentivieren – insofern profitiert dann auch das Unternehmen davon. Üblich sind hierbei so genannte Good-Leaver/Bad-Leaver-Regelungen: Das heißt, dass ein Gründer in der Regel deutlich mehr Anteile abgeben muss, wenn er das Unternehmen im Stich lässt oder sich etwas zu Schulden kommen lassen hat. Zudem gilt der Grundsatz: je früher der Gründer aussteigt, desto mehr Anteile muss er abgeben. Eine Vesting-Regelung könnte etwa so aussehen, dass ein Gründer bei Verlassen im ersten Jahr 80 Prozent seiner Anteile abgeben muss, im nächsten 60, im dritten 40 und im vierten Jahr 20 Prozent.

Meilensteine
Venture-Capital-Investoren zahlen ihre Beteiligung in der Regel nicht auf einen Schlag aus, sondern teilen sie in Tranchen auf. Hierzu müssen vorher definierte Meilensteine erreicht werden, bevor die Auszahlung erfolgt. Unternehmer sollten genau prüfen, ob die vorgeschlagenen Meilensteine realistisch sind. Es gibt zahlreiche Risiken, die zum Nichterreichen von Meilensteinen führen können: Technologische Entwicklungen dauern länger als erwartet, der Umsatz kann doch nicht so schnell realisiert werden und die Einstellung von Mitarbeitern dauert länger. Das sind übliche Probleme, die man als Start-up hat! Daher sollte man diesen Punkt mit sehr viel Bedacht analysieren und die Ziele nicht zu optimistisch angeben. Üblicherweise werden hierbei sowohl organisatorische, technische als auch betriebswirtschaftliche Meilensteine benutzt, um die Performance des Unternehmens zu messen und entsprechend die Auszahlung von Tranchen zu bestimmen.

Neben den in dieser kleinen Serie vorgestellten sieben Klauseln enthalten Term Sheets und entsprechend auch die Beteiligungsverträge noch weitere Regelungen. Die hier erläuterten Punkte sind sicherlich die wichtigsten und diejenigen, die in fast jedem Term Sheet vorkommen. Unternehmer sollten Angebote genau vergleichen und analysieren, was die jeweiligen Regelungen für die Zukunft bedeuten.

Zur Person
Jannis Friedag ist Senior Corporate Finance Advisor und Prokurist bei eventurecat (www.eventurecat.com). Er ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen aus der ICT, Internet- und Gamesbranche. Jannis Friedag berät bei komplexen Finanzierungsvorhaben in den Bereichen Corporate Finance (M&A, MBO/MBI, Venture Capital) und Public Funding.

Artikel zum Thema

Präsentationen vom Forum Finanzierung NRW Exit und Unternehmensverkauf

Michael Schulte – Corporate Finance Advisor

Hier finden Sie die Vorträge von Thomas Schröter und Nicolas Gabrysch beim Forum Finanzierung NRW zum Thema “Professionelle Vorbereitung auf Exit und Unternehmensverkauf” am 07. Februar 2012 in Köln.

Professionelle Vorbereitung auf Exit und Verkauf

Exitplanung, Vertragsgestaltung, Exit-Management

Weitere Präsentationen von eventurecat

Von Drag-along bis Liquidation Preference – Die wichtigsten Term-Sheet-Klauseln

Markus Barnickel – Corporate Finance Advisor

Für Unternehmer auf der Suche nach Venture Capital ist das Eintreffen des Term-Sheets von einem Investor, mit dem man Gespräche führt, meist ein Wechselbad der Gefühle. Die Freude über den Eingang eines solchen Dokuments weicht meist der Verwirrung über die vielen Klauseln und wird gerne begleitet von einem gewissen Erschrecken über die Ansprüche des Investors.

In einer Venture-Capital-Transaktion gehört das Term-Sheet zu den entscheidenden Schritten. Das Term-Sheet ist ein Vorvertrag, der eine Absichtserklärung des Investors beinhaltet, dass er unter Vorbehalt der Ergebnisse der Due Diligence ein Investment durchführen möchte. Innerhalb des Term Sheets werden bereits wesentliche Konditionen sowie Klauseln des späteren Beteiligungsvertrags verhandelt.

Unternehmer sollten die Verhandlung des Term-Sheets sehr ernst nehmen. Alle Vereinbarungen, die hier getroffen werden, sind in der Praxis nicht mehr verhandelbar. Wer sich hier also auf bestimmte Konditionen einlässt, wird nur in den wenigsten Fällen später noch etwas Besseres für sich herausschlagen können, so dass dann letztendlich nur noch die Wahl bleibt, die Bedingungen zu akzeptieren oder den Investor abzulehnen.

Deshalb ist es unverzichtbar, genau zu wissen, was Standard-Begriffe wie Drag-along, Tag-along, Anti-Dilution oder Liquidation Preference für die Kapitalnehmer bedeuten und welchen Verhandlungsspielraum es für deren Konditionen gibt. Ich möchte im Folgenden einige der wichtigsten Begriffe anhand der praktischen Erfahrungen aus zahlreichen Transaktionen erläutern.

Drag-along – Mitnahmerecht

Damit der Investor mögliche Exit-Gelegenheiten nicht verpasst, kann er sich ein Mitnahmerecht einräumen lassen. Hierbei handelt es sich um die Verpflichtung der Altgesellschafter sowie der übrigen Gesellschafter, ihre Anteile auf Verlangen des Investors zu den gleichen Bedingungen an einen Interessenten zu verkaufen. Investorenspezifisch gibt es verschiedene Konditionen. Bei einer detaillierten Analyse des Term-Sheets sollte der Zeitpunkt des Beginns einer Verpflichtung sowie der Schwellenwert, ab dem ein Investor Beschlüsse fassen darf, verhandelt werden. Beispielsweise kann festgelegt werden, dass auf Verlangen einer qualifizierten Mehrheit der Investoren die anderen Gesellschafter an einen Interessenten zu gleichen Konditionen verkaufen müssen, damit dieser die angestrebte Beteiligungshöhe verwirklichen kann.

Tag-along – Mitveräußerungsrecht

Natürlich stehen bei fast jedem Investor die Renditemaximierung sowie die damit verbundene Exit-Orientierung im Vordergrund. Um bei vorzeitigen Exit-Möglichkeiten nicht leer auszugehen, räumt sich ein Investor ein Mitveräußerungsrecht, das sogenannte Tag-along, ein. Konkret bedeutet dies: Sollten einer oder mehrere Gesellschafter beabsichtigen Anteile zu verkaufen, kann der Investor verlangen, dass seine Geschäftsanteile pro rata zu denselben Konditionen oder ab einem bestimmten Wert vollständig mitveräußert werden. Ähnlich wie beim Drag-along werden auch hier abhängig vom Investor unterschiedliche Bedingungen definiert. Generell kann gesagt werden, dass es sich beim Tag-along um eine Standard-Klausel in einem Term-Sheet handelt, die meist nicht verhandelbar ist.

Anti-Dilution – Schutz des Investors bei einer Folgefinanzierung mit einer niedrigeren Bewertung

Obwohl mit der ersten Finanzierungsrunde oft bis zum Break-Even geplant wird, gibt es in der Regel mindestens eine Anschlussfinanzierungsrunde. Gründe hierfür können die anstehende Internationalisierung, Erweiterung des Produktportfolios oder aber auch Liquiditätsengpässe des Unternehmens sein. Um sich als Investor bei anschließenden Finanzierungsrunden vor einer „Verwässerung“ der Anteile zu schützen, wird im Term-Sheet die sogenannte Anti-Dilution-Klausel berücksichtigt.

Bei einer schlechteren Pre-Money-Bewertung einer zukünftigen Finanzierungsrunde als der im Rahmen der vorherigen Finanzierungsrunde vorgenommenen Post-Money-Bewertung sind die Investoren berechtigt, im Rahmen einer kompensierenden Kapitalerhöhung Stammanteile zum Nennwert zu erwerben. Hierbei erwerben sie so viele Anteile, wie erforderlich sind, damit die Investoren insgesamt den Betrag an Anteilen halten, den die Investoren erhalten hätten, wenn sie sich in der vorherigen Runde zur niedrigeren Bewertung beteiligt hätten. Ein Investor wird in allen Fällen auf eine solche Klausel im Term-Sheet bestehen, um sein Investment zu schützen.

Um die Gründer vor einem Mehrheitsverlust bei einer möglichen Verwässerung zu schützen, gibt es verschiedene Berechnungsansätze, die in einer möglichen Verhandlung angesprochen werden sollten.

Liquidation Preference – präferierte Verteilung des Exit-Erlöses

Im Falle eines Exits oder auch leider bei einer Liquidation tritt die zumeist in den Term-Sheets vereinbarte Liquidation Preference in Kraft. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, nach der der Investor bei der Verteilung des Exit-Erlöses vorrangig berücksichtigt wird. Dies geschieht noch bevor der verbleibende Exit-Erlös verteilt wird. Es kann zwischen einer einfachen, einer mehrfachen oder einer verzinsten Liquidationspräferenz unterschieden werden. Oftmals wird die Verhandlung einer Liquidation-Preference zu Gunsten anderer Punkte vernachlässigt.

Aber abhängig von der Höhe des Multiplikators erhält der Investor das Vielfache seines Investments vor Bedienung der anderen Gesellschafter. Zusammen mit einer möglichen Verzinsung kann so der Exit-Erlös bereits vorab um einen beträchtlichen Teil minimiert werden. In der Praxis kann das so aussehen: Ein Unternehmen wird für fünf Millionen Euro veräußert. Ein Investor hat 1,5 Millionen Euro in die Gesellschaft investiert und hält 30 Prozent der Anteile. Er hat eine einfache Liquidationspräferenz. Von dem Verkaufserlös erhält er also zunächst seine eingezahlten 1,5 Millionen Euro. Der restliche Betrag, 3,5 Millionen Euro, wird auf alle Gesellschafter verteilt. Für seine 30 Prozent erhält er hier nochmals 1,05 Millionen Euro, so dass er insgesamt 2,55 Millionen Euro erhält.

Bei einer Term-Sheet-Verhandlung sollten daher die Konditionen der Liquidation-Preference unbedingt berücksichtigt werden. Zwar wird kaum verhandelbar sein, dass der Investor keine Liquidationspräferenz erhält, die Höhe und Bedingungen sind jedoch in begrenztem Umfang verhandelbar. Denn je höher der Vorabanteil für einen Investor, desto kleiner wird der aufzuteilende Exit-Erlös, der auf alle Gesellschafter (inkl. Investor) entfällt!

Zur Person

Markus Barnickel ist Corporate Finance Advisor bei eventurecat. Barnickel ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen aus der ICT, Internet- und Gamesbranche. Er berät bei komplexen Finanzierungsvorhaben in den Bereichen Corporate Finance, insbesondere bei Venture-Capital- und M&A-Transaktionen.

Dieser Beitrag  wurde ursprünglich am 24.01.2012 auf www.deutsche-startups.de veröffentlicht.